Mitführen von Alkoholtester in Frankreich ist Pflicht

Wie der ADAC bereits Ende März mitteilte, ist es ab dem 01. Juli 2012 Pflicht einen Alkohol-Schnelltester im Auto oder Motorrad mit sich führen. Wer keinen unbenutzten Tester bei einer Kontrolle vorweisen kann, muss ab November mindestens 11 Euro Bußgeld bezahlen. Die französische Regierung versucht mit dieser Maßnahme angeblich die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen.
Leider sind die in Frankreich zugelassenen Schnelltester wohl erst ab dem Spätsommer in Deutschland erhältlich. Deshalb empfiehlt der ADAC direkt nach der Einreise an der nächsten Tankstelle, Supermarkt oder Apotheke halt zu machen und sich einen Tester zu kaufen. Der Preis soll zwischen 2 und 5 Euro liegen.

Mehr Infos dazu findet ihr auf http://www.adac.de.de
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